Google Anwendungen können zukünftig auch in Einklang mit der EU-Datenschutzrichtlinie genutzt werden
Google hat in dem Blog-Beitrag "Google Apps to offer additional compliance options for EU data protection" bekanntgegeben, dass Google Anwendungen zukünftig auch in Einklang mit der EU-Datenschutzrichtlinie genutzt werden können. Bislang war lediglich eine Nutzung auf Grundlage des Safe-Harbor-Abkommens möglich.
Bitte beachten Sie zum Thema auch unseren Beitrag "CeBIT-Vortrag "Cloud Computing und der sichere Hafen: Was Unternehmen bei der Nutzung cloudbasierter Dienste beachten müssen"
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