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AG Köln: Wikipedia-Inhalte als Beweismittel - Veröffentlichung bei Wikipedia = gerichtsbekannt

AG Köln
Urteil vom 20.04.2011
201 C 546/10


In rechtlichen Auseinandersetzungen wird (auch von uns) zur Veranschaulichung und Erläuterung des Sachvortrags gerne auf Wikipedia-Artikel zurückgegriffen.

Das AG Köln hat nun entschieden, dass Inhalte, die bei Wikipedia veröffentlicht werden, als gerichtsbekannt zu qualifizieren sein können.s

Den Volltext der Entscheidung finden Sie hier:

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