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LG Köln: Bei der Bewerbung von Klimageräten mit Preisen im Internet und auf Übersichtsseiten im Online-Shop ist stets auch auch die Energieeffizienzklasse gut sichtbar anzugeben

LG Köln
Urteil vom 20.08.2015
31 O 112/15


Das LG Köln hat entschieden, dass bei der Bewerbung von Klimageräten mit Preisen im Internet stets auch auch die Energieeffizienzklasse gut sichtbar beim Preis anzugeben ist. Das Gericht sah einen Verstoß gegen Art. 4 lit. c) EU-Luftkonditionierer-Kennzeichnungsverordnung und § 6a S. 1 EnVKV.

Die Informationen müssen immer dann angegeben werden, wenn ein konkretes Produkt unter Angabe des Preises beworben wird und dies gilt somit auch auch für Übersichtsseiten in einem Online-Shop, wenn diese die konkreten Modelle bereits erkennen lassen und Informationen über den Preis enthalten.

Geklagt hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) gegen die Baumarktkette Obi.

Den Volltext der Entscheidung finden Sie hier:

BGH: Grundpreisangabe genügt den Vorgaben der Preisangabenverordnung, wenn dieser mit dem Endpreis auf einen Blick wahrgenommen werden kann - Dr. Clauder's Hufpflege

BGH
Urteil vom 26.02.2009
Dr. Clauder's Hufpflege
PAngV § 1 Abs. 1 Satz 1, Abs. 6, § 2 Abs. 1 Satz 1 und 2, § 4 Abs. 4


Wieder einmal hat sich der BGH in einer Entscheidung mit den Vorgaben der Preisangabenverordnung befasst.

Leitsätze des BGH:
1. Im Rahmen der Preisangabenverordnung stellt die Werbung im Verhältnis zum Angebot kein Aliud, sondern ein Minus im Sinne einer Vorstufe dar.
2. Der Grundpreis ist dann i.S. des § 2 Abs. 1 Satz 1 PAngV in unmittelbarer Nähe des Endpreises angegeben, wenn beide Preise auf einen Blick wahrgenommen werden können (Abgrenzung gegenüber BGH GRUR 2003, 889, 890 - Internet-Reservierungssystem und BGH GRUR 2008, 84 Tz. 29 und 31 - Versandkosten).
3. Die Regelung in § 4 Abs. 4 PAngV über die Preisauszeichnung bei Waren, die nach Katalogen oder Warenlisten oder auf Bildschirmen angeboten werden, kann nicht auf die bereits bei der Werbung bestehende Verpflichtung zur Angabe des Grundpreises gemäß § 2 PAngV übertragen werden.

BGH, Urteil vom 26. Februar 2009 - I ZR 163/06 - LG Darmstadt
AG Seligenstadt

Den Volltext der Entscheidung finden Sie hier:

BGH: Versandkosten müssen auch in Preissuchmaschinen und auf Preisvergleichsseiten angegeben werden - froogle.de

BGH
Urteil vom 16. Juli 2009
I ZR 140/07
Versandkostenangabe in Preisvergleichslisten


Der BGH hat mit dieser Entscheidung klargestellt, dass Shopbegreiber in Preissuchmaschinen bzw. auf Preisvergleichsseiten auch die Versandkosten angeben müssen Diese müssen - so der BGH - bereits auf der Übersichtsseite erscheinen. Es genügt nicht, wenn der Kunde erst durch einen Klick auf eine weitere Seite gelangt, wo die Versandkosten aufgeführt sind.

In der Pressemitteilung des BGH heißt es:

"Bei Preisangaben in Preisvergleichslisten müsse der Verbraucher auf einen Blick erkennen können, ob der angegebene Preis die Versandkosten enthalte oder nicht. Denn die Aussagekraft des Preisvergleichs, der üblicherweise in einer Rangliste dargestellt werde, hänge von dieser wesentlichen Information ab. Unter diesen Umständen sei es nicht ausreichend, wenn der Interessent erst dann, wenn er sich mit einem bestimmten Angebot näher befasse, auf die zusätzlich anfallenden Versandkosten hingewiesen werde."

Leider bieten nicht alles Preisvergleichsdienste die Möglichkeit, Versandkosten einzupflegen. Insofern gilt es Abmahnungn vorzubeugen.

Die vollständige Pressemitteilung des BGH finden Sie hier:
"BGH: Versandkosten müssen auch in Preissuchmaschinen und auf Preisvergleichsseiten angegeben werden - froogle.de" vollständig lesen