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LG Siegen: Keine Impressumspflicht nach § 5 TMG für ausländisches Unternehmen auch wenn sich die Webseite an deutsche Nutzer richtet

LG Siegen
Urteil vom 09.07.13
2 O 36/13


Das LG Siegen hat entschieden, dass ein Unternehmen, welches seinen Sitz nicht innerhalb der EU hat, nicht verpflichtet ist, ein Impressum nach § 5 TMG vorzuhalten. Dies soll selbst dann gelten, wenn sich die Webseite bzw. das Angebot gezielt an deutsche Nutzer richtet.