LG Hamburg: Keine kurzfristige Flatrate-Kündigung durch Telefonanbieter - Kostenfalle bei talk4free europa & more
LG Hamburg
Urteil vom 26.03.2013
312 O 170/12
talk4free europa & more2
Das LG Hamburg hat entschieden, dass eine Telefonanbieter nicht berechtigt ist, eine vom Kunden bei Vertragsschluss als Tarifoption gebuchte Flatrate kurzfristig zu kündigen, sofern der Vertrag im Übrigen weiterläuft. Insofern geht das Gericht zutreffend davon aus, dass ein einheitlicher Vertrag vorliegt.
Den Volltext der Entscheidung finden Sie hier:
Urteil vom 26.03.2013
312 O 170/12
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Das LG Hamburg hat entschieden, dass eine Telefonanbieter nicht berechtigt ist, eine vom Kunden bei Vertragsschluss als Tarifoption gebuchte Flatrate kurzfristig zu kündigen, sofern der Vertrag im Übrigen weiterläuft. Insofern geht das Gericht zutreffend davon aus, dass ein einheitlicher Vertrag vorliegt.
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