Skip to content

Telekommunikationsgesetz (TKG): Änderungen heute am 10.05.2012 in Kraft getreten

Die Änderungen des Telekommunikationsgesetz (TKG) sind heute am 10.05.2012 in Kraft getreten.

Telekommunikationsgesetz (TKG) in der seit dem 10.05.2012 gültigen Fassung

Aus der Pressemitteilung des BMJ:

"Die TKG-Novelle - ein wichtiges Element der Breitbandstrategie der Bundesregierung - schafft zusätzliche Anreize für Investitionen in neue Hochgeschwindigkeitsnetze und erleichtert den Netzausbau.

Das Gesetz modernisiert und verbessert gleichzeitig auch die Bestimmungen zum Daten- und Verbraucherschutz. Zu den zahlreichen Verbesserungen für Verbraucher zählen u.a. ein reibungsloser Anbieterwechsel, eine bessere Kostenkontrolle, eine vertragsunabhängige Mitnahme von Mobilfunkrufnummern sowie die Möglichkeit, die Bezahlfunktion beim Handy zu sperren.

Telefonische Warteschleifen werden künftig bei Sonderrufnummern kostenlos sein. Diese Neuregelung wird mit einer Übergangsgfrist von drei Monaten bzw. einem Jahr in Kraft treten.

Die mit dem Gesetz eingeführte Verpflichtung von alternativen Netzbetreibern (Call by Call), den Preis vor Gesprächsbeginn anzusagen, wird - aufgrund der erforderlichen technischen Umstellungsmaßnahmen - nach dem aktuellen Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes erst am 1. August 2012 in Kraft treten."