Skip to content

OLG Frankfurt: Irreführende Werbung für Mobilfunknetz mit "100 MBit/s LTE Netz" wenn Übertragungsrate im Durchschnitt nicht weit über 50 Mbit/s liegt und nicht gelegentlich 100 MBit/s

OLG Frankfurt
Urteil vom 11.07.2016
6 U 100/15
100 MBit/s LTE Netz


Das OLG Frankfurt hat entschieden, dass eine wettbewerbswidrige Irreführung vorliegt, wenn ein Mobilfunkanbieter sein Mobilfunknetz mit "100 MBit/s LTE Netz" bewirbt, die Übertragungsrate im Durchschnitt aber nicht weit über 50 Mbit/s liegt und gelegentlich 100 MBit/s erreicht.

Den Volltext der Entscheidung finden Sie hier:

OLG Frankfurt: Werbung mit "bis zu 100 Mbit/s" irreführende Werbung durch Mobilfunkanbieter wenn im Mittel nur 45 Mbit/s erreicht werden

OLG Frankfurt
Urteil vom 07.05.2015
6 U 79/14


Die von einem Mobilfunkanbieter verwendete Werbeaussage "bis zu 100 Mbit/s" ist irreführend, wenn im Mittel eine Übertragungsgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 Mbit/s erzielt wird.

Aus den Entscheidungsgründen:

"Mit Recht hat das Landgericht die Beklagte zur Unterlassung verurteilt. Der Anspruch folgt aus §§ 3, 5 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 UWG.

[...]

Als tragfähig erachtet der Senat jedoch, wie bereits im Urteil des Eilverfahrens ausgeführt, die Argumentation der Klägerin, die Werbung mit "bis zu 100 Mbit/s" sei irreführend, weil die angesprochenen Verkehrskreise zwar erkennen, dass es sich bei dieser Download-Geschwindigkeit um einen Spitzenwert handelt, er jedoch annimmt, dass er auch im Mittel einen hohen Download-Speed erwarten darf.

Der Senat hat hierzu auf Seiten 8-10 der Eilentscheidung ausgeführt: "Die Werbung mit "bis zu 100 MBit/s" ist irreführend, weil die angesprochenen Verkehrskreise zwar erkennen, dass es sich bei dieser Download-Geschwindigkeit um einen Spitzenwert handelt. Interessanter als dieser Spitzenwert ist es für den angesprochenen Verkehrskreis jedoch, welchen Mittelwert er mit dem entsprechenden Tarif erreicht. Dies wird auch bestätigt durch den Artikel auf ... online, den die Antragsgegnerin in der mündlichen Verhandlung vor dem Senat überreicht hat. Dort heißt es auf Seite 2:

'Mittelwerte sagen mehr als Speed-Peaks. Über Mobilfunk muss der mobile User viel stärkere Speed-Schwankungen in Kauf nehmen als an stabilen, stationären Anschlüssen wie etwas VDSL-Kupferkabel, TV-Koaxialkabel oder Glasfaser. Die Protzerei mit sporadischen LTE-Höchstwerten an perfekt versorgten Standorten hilft dem echten Dauer-User wenig, wenn er sein LTE-Smartphone Tag ein Tag aus in Stadt und Land an ständig wechselnden Stellen benötigt.

Da es den angesprochenen Verkehrskreisen in erster Linie auf den Mittelwert ankommt, wird er die angegriffene Aussage so verstehen, dass er auch im Mittel einen hohen Download-Speed erwarten darf."

Den Volltext der Entscheidung finden Sie hier: