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LG Dortmund: Wettbewerbswidrige Irreführung durch Werbung mit "20% auf Alles ohne Wenn und Aber" wenn es doch einen einschränkenden Sternchenhinweis gibt

LG Dortmund
Urteil vom 31.10.2018
20 O 22/18


Das LG Dortmund hat entschieden, dass eine wettbewerbswidrige Irreführung vorliegt, wenn mit "20% auf Alles ohne Wenn und Aber" geworben wird, aber es doch einen einschränkenden Sternchenhinweis gibt. Geklagt hatte die Wettbewerbszentrale.


BGH: Werbung mit dem Slogan "20% auf alles" nur zulässig, wenn der Käufer gegenüber dem vorherigen Preis auch tatsächlich eine Preisersparnis in der beworbenen Höhe erzielt

BGH
Urt. v. 20. November 2008
I ZR 122/06
20% auf alles
UWG § 5 Abs. 4 Satz 1


Leitsatz des BGH:

Der Verkehr versteht eine Werbung, in der das gesamte Sortiment mit Ausnahme einer Produktgruppe ab einem bestimmten Zeitpunkt zu einem um 20% reduzierten Preis angeboten wird, in der Weise, dass er beim Kauf eines beliebigen Artikels aus dem Sortiment gegenüber dem vorher geltenden Preis eine Preisersparnis in der angekündigten Höhe erzielt.

Den Volltext der Entscheidung finden Sie hier.