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LG Hamburg: Anbieten von Corona-Selbsttestzertifikaten im Internet ohne Arztkontakt mangels Gütigkeit unzulässig und wettbewerbswidrige Irreführung

LG Hamburg
Beschluss vom 14.12.2021
406 HKO 129/21


Das LG Hamburg hat entschieden, dass das Anbieten von Corona-Selbsttestzertifikaten im Internet ohne Arztkontakt mangels Gütigkeit eine wettbewerbswidrige Irreführung darstellt und damit unzulässig ist.

Die Meldung der Wettbewerbszentrale, die das Verfahren geführt hat, finden Sie hier:

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Das Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und weiterer Gesetze anlässlich der Aufhebung der Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite wurde im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und tritt am 24.11.2021 in Kraft.