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LG Mannheim: Werbung mit 4-Sterne-Standard für ein Hotel ohne Klassifizierung nach Maßgabe der Deutschen Hotelklassifizierung wettbewerbswidrig

LG Mannheim
Urteil vom 13.04.2015
24 O 5/15


Das LG Mannheim hat entschieden, dass die Werbung mit "4-Sterne-Standard" für ein Hotel ohne Klassifizierung, die durch eine neutrale Stelle nach Maßgabe der Deutschen Hotelklassifizierung erfolgen muss, irreführend und somit wettbewerbswidrig ist.