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LG Berlin: Irreführende Werbung durch Slogan 50 % günstiger als Hotels wenn Preisersparnis nicht immer sondern nur im Durchschnitt erreicht wird

LG Berlin
Urteil vom 14.04.2015
103 O 124/14


Das LG Berlin hat entschieden, dass eine wettbewerbswidrige Irreführung vorliegt, wenn ein Vermittler für die Vermietung von Appartements als Ferienunterkünfte mit dem Slogan "50 % günstiger als Hotels" wirbt, tatsächlich aber nicht immer eine derartige Preisersparnis vorliegt, sondern es sich dabei nur um einen Durchschnittswert handelt. Das Gericht wirft dem Beklagte insbesondere vor, dass er den Slogan nicht mit einem klärenden Hinweis versehen hat, dass es sich nur um den Durchschnittswert handelt.