OLG Düsseldorf: Streitwert von 6.000 EURO bei Verwendung mehrerer Lichtbilder ausreichend - auch wirtschaftliche Verwertbarkeit der Bilder ein Kriterium
OLG Düsseldorf
Beschluss vom 27.01.2014
I-20 W 40/13
Das OLG Düsseldorf hat entschieden, dass ein Streitwert von 6.000 EURO für ein einstweiliges Verfügungsverfahren wegen der Unterlassung der Verwendung mehrerer Lichtbilder ausreichend sein kann. Dabei ist - so das Gericht - auch die wirtschaftliche Verwertbarkeit der Bilder ein Kriterium.
Den Volltext der Entscheidung finden Sie hier:
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Beschluss vom 27.01.2014
I-20 W 40/13
Das OLG Düsseldorf hat entschieden, dass ein Streitwert von 6.000 EURO für ein einstweiliges Verfügungsverfahren wegen der Unterlassung der Verwendung mehrerer Lichtbilder ausreichend sein kann. Dabei ist - so das Gericht - auch die wirtschaftliche Verwertbarkeit der Bilder ein Kriterium.
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