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BGH: Haftung des angeblichen Mitinhabers eines Unternehmens auf Erfüllung eines Vertrages kraft Rechtsschein

BGH
Urteil vom 31.07.2012
X ZR 154/11
BGB §§ 133 , 157 , 164 Abs. 2

Leitsatz des BGH:

Bei einem unternehmensbezogenen Rechtsgeschäft kann ein Dritter aufgrund des von ihm erzeugten Rechtsscheins, er sei Mitinhaber des Unternehmens, für die Erfüllung des darauf beruhenden Vertrags haften.
BGH, Urteil vom 31. Juli 2012 - X ZR 154/11 - LG Düsseldorf -AG Neuss

Den Volltext der Entscheidung finden Sie hier: