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BGH: Urheberrechtsverletzung durch Wiedergabe von urheberrechtlich geschützten Werken in Online-Archiven

BGH
Urteil vom 05.10.2010
I ZR 127/09
Kunstausstellung im Online-Archiv
UrhG §§ 19a, 50



Leitsatz des BGH:
Wird im Rahmen der Online-Berichterstattung über eine Veranstaltung berichtet, bei der urheberrechtlich geschützte Werke wahrnehmbar werden (hier: Bericht über eine Ausstellungseröffnung), dürfen Abbildungen dieser Werke nur so lange als Teil dieser Berichterstattung im Internet öffentlich zugänglich gemacht werden, wie die Veranstaltung noch als Tagesereignis angesehen werden kann.

BGH, Urteil vom 5. Oktober 2010 - I ZR 127/09 - LG Braunschweig
AG Braunschweig

Den Volltext der Entscheidung finden Sie hier: