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OLG Frankfurt: Keine Verwechslungsgefahr zwischen "Merci" und "Café Merci"

OLG Frankfurt
Beschluss vom 23.05.2012
6 W 36/12
Merci ./. Café Merci

Das OLG Frankfurt hat zutreffend entschieden, dass die Geschäftsbezeichnung "Café Merci" für ein Café nicht die Rechte des Schokoladenherstellers an der bekannten Schokoladenmarke "Merci" verletzt.

Den Volltext der Entscheidung finden Sie hier:


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