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LG Düsseldorf: Hostprovider haftet ab Kenntnis von einer Rechtsverletzung als Störer für rechtswidrige Inhalte

LG Düsseldorf
Beschluss vom 30.11.2010
20 T 59/10

Das LG Düsselorf hat entschieden, dass ein Hostprovier ab Kenntnis von einer Rechtsverletzung als Störer für Persönlichkeitsrechtsverletzungen für gehostete Daten haftet. Vorliegend ging es um eine Persönlichkeitsrechtsverletzung durch Veröffentlichung eines Prozesskostenhilfeantrags.

Den Volltext der Entscheidung finden Sie hier: