In Ausgabe 25-26/2018, S. 17 der Zeitschrift Internet World Business erschien ein Beitrag von Rechtsanwalt Marcus Beckmann mit dem Titel " Was jetzt Recht wird - Auf diese gesetzlichen Änderungen müssen sich Online-Händler 2019 einstellen".
In Ausgabe 23/2018, S. 17 der Zeitschrift Internet World Business erschien ein Beitrag von Rechtsanwalt Marcus Beckmann mit dem Titel "Ende des Unwesens ? - Das Justizministerium will gegen missbräuchliche Abmahnungen vorgehen".
OLG Frankfurt am Main
Urteil vom 04.02.2016 6 U 150/15
Das OLG Frankfurt hat entschieden, dass ein zur Abmahnung befugter Fachverband unter gewissen Umständen einen Anspruch auf Erstattung von Rechtsanwaltskosten für Abmahnungen zusteht und nicht nur eine Abmahnpauschale verlangen kann. Voraussetzung dafür ist, dass sich der Verband die Verfolgung von Wettbewerbsverstößen nicht zur Aufgabe gemacht hat. Das Gericht stellt darauf ab, ob die Abmahntätigkeit des Verbands über eine gewisse Dauer einen Umfang angenommen hat, bei dem ein wirtschaftlich vernünftig handelnder Verband aus Kostengründen zur Erfüllung dieser Aufgabe juristisch geschultes Personal einstellen würde. Bei 41 Abmahnungen pro Jahr kann ein Verband nach Ansicht des Gerichts die Erstattung der Abmahnkosten durch einen externen Rechtsanwalt verlangen.