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LG Ellwangen: Fließtext-Widerrufsbelehrung ohne Absätze und Formatierung nicht ausreichend - Abmahnfähiger Wettbewerbsverstoß

LG Ellwangen
Beschluss vom 07.04.2015
10 O 22/15

Das LG Ellwangen hat entschieden, dass keine ordnungsgemäße Belehrung über das gesetzliche Widerrufsrecht vorliegt, wenn die Widerrufsbelehrung nur ohne Absätze und Formatierung als Fließtext vorgehalten wird. Insofern fehlt es - so das Gericht - an einer klaren und verständlichen Belehrung.

BGH: Werbeverbot für Tabakerzeugnisse gilt auch für Imagewerbung von Zigarettenherstellern ohne direkten Produktebzug

BGH
Urteil vom 18.11.2010
I ZR 137/09
Unser wichtigstes Cigarettenpapier
UWG § 4 Nr. 11, § 21a VTabakG

Leitsatz des BGH

Das Verbot, für Tabakerzeugnisse in der Presse zu werben, gilt auch für Anzeigen, in denen sich ein Zigarettenhersteller unter Bezugnahme auf seine Produkte als verantwortungsbewusstes Unternehmen darstellt, ohne direkt für den Absatz seiner Produkte zu werben.

BGH, Urteil vom 18. November 2010 - I ZR 137/09 - OLG Hamburg
LG Hamburg

Den Volltext der Entscheidung finden Sie hier: