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Bundesnetzagentur: Bislang in 2023 Abschaltung von 5.898 Rufnummern die von Betrügern für "Enkeltrick" genutzt werden

Die Bundesnetzagentur hat bislang im Jahr 2023 5.898 Rufnummern abgeschaltet, die von Betrügern für den sogenannten "Enkeltrick" missbraucht werden.

Die Pressemitteilung des Bundesnetzagentur:
Bundesnetzagentur schaltet Rufnummern zu Enkeltrick ab
Die Bundesnetzagentur hat im Jahr 2023 bisher 7.799 Rufnummern abgeschaltet. Allein 5.898 betrafen Fälle des sog. Enkeltricks, bei denen die Kontaktaufnahme per SMS oder Messenger erfolgte.

„Auch nach 20 Jahren hat die Bekämpfung von Rufnummernmissbrauch nichts von ihrer Bedeutung verloren. Immer wieder tauchen neue Szenarien auf und wir gehen konsequent dagegen vor“, sagt Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur. „Aktuell betreffen über zwei Drittel der von uns abgeschalteten Rufnummern das Enkeltrick-Szenario.“

Enkeltrick als aktueller Schwerpunkt
Unter dem Begriff „Enkeltrick“ werden Fälle zusammengefasst, in denen insbesondere ältere Menschen von angeblichen Verwandten, meistens Enkelkinder und Kinder, oder guten Bekannten kontaktiert werden. Er oder sie schildert eine akute Notsituation, die nur durch eine sofortige Geldüberweisung aufgelöst werden kann. Die Kontaktierten sind planmäßig erschrocken und bereit, alles zu tun, was den vermeintlichen Verwandten aus seiner misslichen Lage befreit. In der aktuellen Konstellation beginnt die Kontaktaufnahme mit „Hallo Papa oder Mama, das ist meine neue Nummer“.

Bei Tricknachrichten richtig verhalten
Betroffene sollten keinesfalls auf entsprechende Kontaktversuche eingehen:

Erhalten Sie eine SMS, in der Sie jemand auffordert, Geld zu überweisen oder persönliche Daten einzugeben, ignorieren Sie die Nachricht.
Geben Sie auf keinen Fall persönliche Informationen wie Namen oder Orte heraus. Jegliche Informationen dieser Art können Betrüger verwenden, um ihre Geschichten glaubwürdiger zu machen.
Verifizieren Sie den Absender. Meldet sich zum Beispiel Ihre Enkelin oder Ihr Enkel oder Ihr Kind mit einer Ihnen unbekannten Nummer, kontaktieren Sie sie persönlich. Erkundigen Sie sich über die Ihnen bekannten bisherigen Rufnummern.
Warnen Sie Ihr Umfeld vor diesen Tricks. Erzählen Sie insbesondere älteren Menschen davon, damit sie vorbereitet sind.


Bundesnetzagentur: Abschaltung von insgesamt 220 Mobilfunkrufnummern die für illegale Werbe-SMS verwendet wurden

Die Bundesnetzagentur hat insgesamt 220 Mobilfunkrufnummern, die für illegale Werbe-SMS verwendet wurden, abgeschaltet. Dies ist leider nur ein Tropfen auf dem heißen Stein.

Die Pressemitteilung der Bundesnetzagentur:

Bundesnetzagentur geht gegen SMS-Werbung für pornographische Internetseiten vor Homann: "Unerwünschte SMS-Werbung wird nicht toleriert"

Die Bundesnetzagentur hat die Abschaltung von insgesamt 220 Mobilfunkrufnummern angeordnet. Über die Rufnummern wurden Werbe-SMS versandt.

"Verbraucher sollten auf Werbe-SMS von unbekannten Absendern nicht reagieren. Das gilt auch für vermeintlich persönliche Inhalte oder Gewinnversprechen", mahnt Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. "Wir werden auch weiterhin gezielt Maßnahmen anordnen, um die Menschen vor telefonischer Belästigung zu schützen."

SMS bewerben kostenpflichtige Abos
Die Kurznachrichten versprachen angebliche Gewinne, enthielten vermeintliche persönliche Nachrichten oder Informationen über vorgeblich verfügbare Kredite. Jede SMS enthielt einen Kurzlink, der auf eine Internetseite mit pornographischen Angeboten führte.

Öffnet der Nutzer diese Seite, wird er zum Abschluss eines kostenpflichtigen Abonnements zu Preisen von 2,99 Euro bis 4,99 Euro pro Woche für das Herunterladen von pornographischen Filmen und Bildern aufgefordert.

Mehrere hundert Verbraucherinnen und Verbraucher hatten sich bei der Bundesnetzagentur über die Werbe-SMS beschwert.

Verstoß gegen das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb
SMS-Werbung ist gesetzlich verboten, wenn der Adressat dem vorher nicht ausdrücklich zugestimmt hat. Fehlt diese Einwilligung, handelt es sich um unerlaubte Werbung, die gegen das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb verstößt.

Wenn Verbraucher einen solchen Vertrag, wie das oben genannte Abonnement, unbeabsichtigt eingegangen sind, können sie sich zivilrechtlich zur Wehr setzen und die Verbraucherzentralen um Unterstützung bitten.

Vorfälle bei der Bundesnetzagentur melden
Einen Überblick über Rufnummern, deren Abschaltung von der Bundesnetzagentur angehordnet wurden, finden Sie unter www.bundesnetzagentur.de/rufnummernmissbrauch.

Unter obigem Link können sich Verbraucher, die ebenfalls von Werbe-SMS betroffen sind, bei der Bundesnetzagentur melden.


Bundesnetzagentur schaltet 300 irreführende Ortsnetzrufnummern mit denen Unternehmen Ortsnähe vortäuschten

Die Bundesnetzagentur hat 300 irreführenden Ortsnetzrufnummer abgeschaltet, mit denen Unternehmen (hier: Rohr- und Kanalreinigungsarbeiten) Ortsnähe vortäuschten. Die Entscheidung wurde von VG Köln bereits in einem Eilverfahren bestätigt.

Die Pressemitteilung des Bundesnetzagentur:

Abschaltung von 300 irreführenden Ortsnetzrufnummern

Homann: "Verbraucher dürfen nicht über Sitz des Dienstleisters getäuscht werden"

Die Bundesnetzagentur hat die Abschaltung von knapp 300 Rufnummern angeordnet, mit denen in Werbeanzeigen Ortsnähe des Unternehmens vorgetäuscht wurde.

"Verbraucher müssen sich darauf verlassen können, dass eine Rufnummer im eigenen Vorwahlbereich zu einem am Ort ansässigen Unternehmen führt", sagt Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. Er führt weiter aus: "Wenn Ortsnähe vorgetäuscht wird, geht die Bundesnetzagentur gegen solche Wettbewerbsverstöße vor. Wir überprüfen weitere Unternehmen, die in vergleichbarer Weise eine Ortsansässigkeit vortäuschen und werden dort ebenfalls einschreiten, wenn dies erforderlich ist."

Mit Hilfe der abgeschalteten Ortsnetzrufnummern wurde in Werbeanzeigen vorgetäuscht, dass der Anbieter ein vor Ort ansässiges Unternehmen für Rohr- und Kanalreinigungsarbeiten sei. Die abgeschalteten Nummern gaben eine Ortsnähe aber nur vor. Tatsächlich wurde eine Rufweiterleitung an den Sitz des Unternehmens verwendet. In den jeweiligen Vorwahlbereichen war kein eigener Betriebssitz vorhanden. Gleichwohl wurde unterlassen, unmissverständlich darauf hinzuweisen, dass eine Anrufweiterschaltung erfolgte, was eine irreführende Werbung darstellt. Darüber hinaus waren viele der Ortsnetzrufnummern nicht dem werbenden Unternehmen zugeteilt.

Das Verwaltungsgericht Köln hat im Rahmen eines Eilverfahrens die Anordnung der Bundesnetzagentur zur Abschaltung der knapp 300 Ortsnetzrufnummern des Rohr- und Kanalreinigungsanbieters bestätigt.