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FG Baden-Württemberg: Inhaber eines eBay-Accounts muss angefallene Steuern für darüber verkaufte Waren zahlen auch wenn Account Dritten überlassen wurde

FG Baden-Württemberg
Urteil vom 26.10.2017
1 K 2431/17


Das FG Baden-Württemberg hat entschieden, dass der Inhaber eines eBay-Accounts die angefallenen Steuern (hier: Umsatzsteuer) für darüber verkaufte Waren zahlen muss, auch wenn der Account Dritten überlassen wurde. Das Gericht führt aus, dass Umsätze aus Verkäufen über eBay umsatzsteuerrechtlich der Person zuzurechnen sind, die sich bei der Eröffnung des Kontos bei eBay einen Nutzernamen hat zuweisen lassen.