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LG Arnsberg: Kein Anspruch auf Einräumung von Adminstratorenrechten an einer Facebook-Gruppe

LG Arnsberg
Beschluss vom 25.03.2013
3 S 8/13


Das LG Arnsberg hat eine Entscheidung des AG Menden zur Einräumung von Administratoren-Rechten an einer Facebook-Gruppe bestätigt (siehe "AG Menden: Kein Anspruch auf (Wieder-)Einräumung von Administratoren-Rechten an einer Facebook-Gruppe".

Den Volltext der Entscheidung finden Sie hier:

AG Menden: Kein Anspruch auf (Wieder-)Einräumung von Administratoren-Rechten an einer Facebook-Gruppe

AG Menden
Urteil vom 9. Januar 2013
4 C 409/12


Das AG Menden hat entschieden, dass regelmäßig kein Anspruch auf (Wieder-)Einräumung von Administratoren-Rechten an einer Facebook-Gruppe gegen den Gründer einer Facebook-Gruppe besteht.

Aus den Entscheidungsgründen:

" Eine diesbezügliche Anspruchsgrundlage ist für das Gericht nicht ersichtlich. Eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts i. S. d. §§ 705 ff. BGB ist hier nicht gegeben.
[...]
Darüber hinaus ist unstreitig, dass die hier streitgegenständliche Facebook-Gruppe von dem Verfügungsbeklagten auf dessen Email-Account angemeldet worden ist. Demgemäß steht es unstreitig dem Verfügungsbeklagten frei, die Gruppe ganz zu löschen. Ebenso muss es ihm dann - als Minus - freistehen, Administratorrechte für diese Gruppe zu vergeben oder zu entziehen."

Den Volltext der Entscheidung finden Sie hier: