BGH: Keine Kennzeichenrechtsverletzung durch Registrierung einer Domain wenn die Registrierung vor Entstehung des Kennzeichenrechts erfolgte - afilias.de
BGH, Urteil vom 24.04.2008 - I ZR 159/05
BGB § 12; MarkenG §§ 5, 15
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Der BGH stellt mit dieser Entscheidung klar, dass die Registrierung einer Domain keine Kennzeichenrechtsverletzung ist, wenn das Namens- oder Kennzeichenrecht, auf welches sich der Anspruchsteller beruft, erst nach der Registrierung der Domain entstanden ist (z.B. Markenanmeldung nach Registrierung der Domain).
Leitsatz
Grundsätzlich verletzt ein Nichtberechtigter, für den ein Zeichen als Domainname unter der in Deutschland üblichen Top-Level-Domain „.de" registriert ist, das Namens- oder Kennzeichenrecht desjenigen, der an einem identischen Zeichen ein Namens- oder Kennzeichenrecht hat. Etwas anderes gilt jedoch regelmäßig dann, wenn das Namens- oder Kennzeichenrecht des Berechtigten erst nach der Registrierung des Domainnamens durch den Nichtberechtigten entstanden ist (im Anschluss an BGH, Urt. v. 9.9.2004 - I ZR 65/02, GRUR 2005, 430 = WRP 2005, 488 - mho.de).
Den Volltext der Entscheidung finden Sie hier:
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BGB § 12; MarkenG §§ 5, 15
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Leitsatz
Grundsätzlich verletzt ein Nichtberechtigter, für den ein Zeichen als Domainname unter der in Deutschland üblichen Top-Level-Domain „.de" registriert ist, das Namens- oder Kennzeichenrecht desjenigen, der an einem identischen Zeichen ein Namens- oder Kennzeichenrecht hat. Etwas anderes gilt jedoch regelmäßig dann, wenn das Namens- oder Kennzeichenrecht des Berechtigten erst nach der Registrierung des Domainnamens durch den Nichtberechtigten entstanden ist (im Anschluss an BGH, Urt. v. 9.9.2004 - I ZR 65/02, GRUR 2005, 430 = WRP 2005, 488 - mho.de).
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