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BKartA: Amazon stoppt Preisparität auf Amazon Marketplace - Händler dürfen Produkte außerhalb von Amazon auch günstiger anbieten

Das Bundeskartellamt hat mitgeteilt, dass Amazon die Preisparität auf dem Amazon Marketplace gestoppt hat. Händler dürfen nunmehr ihre Waren außerhalb des Amazon Marketplace günstiger anbieten. Die entsprechende Klausel in den Amazon-AGB wurde geändert.

Pressemitteilung des Bundeskartellamts vom 27.08.2013:

Amazon kündigt an, Preisparität nicht mehr durchzusetzen

Bonn, 27. August 2013: Amazon hat dem Bundeskartellamt mitgeteilt, dass das Unternehmen beabsichtigt, die Preisparität auf dem Amazon Marketplace nicht mehr durchzusetzen. Danach müssen Händler jedenfalls auch bei Amazon den jeweils günstigsten Preis anbieten. Nach der Mitteilung sind die entsprechenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen für einen Teil der Händler bereits geändert worden.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: „Das Bundeskartellamt bewertet derzeit, ob die Maßnahmen nach Form, Inhalt und Umfang ausreichen, das Verfahren gegen Amazon insoweit zu erledigen. Hierfür ist unter anderem erforderlich, dass das Unternehmen von der Preisparität endgültig Abstand nimmt und auch nach den Umständen keine Wiederholungsgefahr mehr besteht. All dies ist derzeit noch Gegenstand unserer Prüfung.“