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KG Berlin: Online-Händler müssen beim Verkauf von Lebensmitteln vor Abgabe der Bestellung auf Allergene, Verzehrzeitraum und Aufbewahrungsbedingungen hinweisen

KG Berlin
Urteil vom 09.05.2018
5 U 152/16


Das KG Berlin hat entschieden, dass Online-Händler beim Verkauf von Lebensmitteln vor Abgabe der Bestellung auf Allergene, den Verzehrzeitraum und Aufbewahrungsbedingungen hinweisen. Andern falls liegt ein wettbewerbswidrige Verstoß gegen die Lebensmittelinformationsverordnung vor. Es genügt nicht, wenn der Online-Shop-Betreiber zur Erfüllung seiner Informationspflichten auf eine Hotline verweist.