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OLG Hamm: Einseitige Preisanpassungsklauseln in Verträgen von Pflegeeinrichtungen, die Preisanpassungen ohne Zustimmung der Betroffenen gestatten, unzulässig

OLG Hamm
Urteil vom 22.08.2014
1-12 U 127/13


Das OLG Hamm entschieden, dass einseitige Preisanpassungsklauseln in Verträgen von Pflegeeinrichtungen / Pflegeheimen, die Preisanpassungen ohne Zustimmung der Betroffenen gestatten, unzulässig sind.

Den Volltext der Entscheidung finden Sie hier: