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BGH: Werbeaussagen in der Heilmittelwerbung und das Merkmal der gesicherten wissenschaftlichen Erkenntnis -Basisinsulin mit Gewichtsvorteil

BGH
Urteil vom 06.02.2013
I ZR 62/11
Basisinsulin mit Gewichtsvorteil

Der BGH Bundesgerichtshof hat sich in dieser Entscheidung zum Merkmal der gesicherten wissenschaftlichen Erkenntnis als Voraussetzung für die Zulässigkeit einer Heilmittelwerbung befasst.

Die Pressemitteilung des BGH mit weiteren Einzelheiten finden Sie hier:


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