BGH: Presseberichterstattung über Umstände des Todes eines nahen Angehörigen kann im Einzelfall auch Persönlichkeitsrecht des Angehörigen verletzen
BGH
Urteil vom 17.05.2022 - VI ZR 123/21
Urteil vom 17.05.2022 - VI ZR 124/21
Urteil vom 17.05.2022 - VI ZR 125/21
Urteil vom 17.05.2022 - VI ZR 141/21
GG Art. 1 Abs. 1, Art. 2 Abs. 1, Art. 5 Abs. 1; BGB § 823 Abs. 1, § 1004 Abs. 1 Satz 2
Der BGH hat in mehreren Verfahren entschieden, dass Presseberichterstattung über Umstände des Todes eines nahen Angehörigen im Einzelfall auch das Persönlichkeitsrecht des nahen Angehörigen verletzen kann.
Leitsätze des BGH:
a) Zur Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts des Ehemanns durch eine Berichterstattung über die Umstände des Todes der Ehefrau.
b) Gegen rechtsverletzende Eingriffe in das Persönlichkeitsrecht kann nur der unmittelbar Verletzte, nicht auch derjenige vorgehen, der von den Fernwirkungen eines Eingriffs in das Persönlichkeitsrecht eines anderen nur mittelbar belastet wird, solange diese Auswirkungen nicht auch als Verletzung des eigenen Persönlichkeitsrechts zu qualifizieren sind. Es hängt von den Umständen einer Berichterstattung über den Tod einer Person im Einzelfall ab, ob sie das Persönlichkeitsrecht eines nahen Angehörigen unmittelbar oder nur mittelbar beeinträchtigt.
c) Eine vom Recht auf Achtung der Privatsphäre umfasste Situation großer emotionaler Belastung kann auch die des Bangens um das Leben eines nahen Angehörigen sein.
BGH, Urteil vom 17. Mai 2022 - VI ZR 123/21
BGH, Urteil vom 17. Mai 2022 - VI ZR 124/21
BGH, Urteil vom 17. Mai 2022 - VI ZR 125/21
BGH, Urteil vom 17. Mai 2022 - VI ZR 141/21
KG Berlin - LG Berlin
Die Volltexte finden Sie hier:
VI ZR 123/21
VI ZR 124/21
VI ZR 125/21
VI ZR 141/21
Urteil vom 17.05.2022 - VI ZR 123/21
Urteil vom 17.05.2022 - VI ZR 124/21
Urteil vom 17.05.2022 - VI ZR 125/21
Urteil vom 17.05.2022 - VI ZR 141/21
GG Art. 1 Abs. 1, Art. 2 Abs. 1, Art. 5 Abs. 1; BGB § 823 Abs. 1, § 1004 Abs. 1 Satz 2
Der BGH hat in mehreren Verfahren entschieden, dass Presseberichterstattung über Umstände des Todes eines nahen Angehörigen im Einzelfall auch das Persönlichkeitsrecht des nahen Angehörigen verletzen kann.
Leitsätze des BGH:
a) Zur Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts des Ehemanns durch eine Berichterstattung über die Umstände des Todes der Ehefrau.
b) Gegen rechtsverletzende Eingriffe in das Persönlichkeitsrecht kann nur der unmittelbar Verletzte, nicht auch derjenige vorgehen, der von den Fernwirkungen eines Eingriffs in das Persönlichkeitsrecht eines anderen nur mittelbar belastet wird, solange diese Auswirkungen nicht auch als Verletzung des eigenen Persönlichkeitsrechts zu qualifizieren sind. Es hängt von den Umständen einer Berichterstattung über den Tod einer Person im Einzelfall ab, ob sie das Persönlichkeitsrecht eines nahen Angehörigen unmittelbar oder nur mittelbar beeinträchtigt.
c) Eine vom Recht auf Achtung der Privatsphäre umfasste Situation großer emotionaler Belastung kann auch die des Bangens um das Leben eines nahen Angehörigen sein.
BGH, Urteil vom 17. Mai 2022 - VI ZR 123/21
BGH, Urteil vom 17. Mai 2022 - VI ZR 124/21
BGH, Urteil vom 17. Mai 2022 - VI ZR 125/21
BGH, Urteil vom 17. Mai 2022 - VI ZR 141/21
KG Berlin - LG Berlin
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VI ZR 123/21
VI ZR 124/21
VI ZR 125/21
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