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OLG Frankfurt: Streitwert von 280.000 EURO kann bei Markenrechtsverletzung durch Domainnamen und AdWords-Werbung angemessen sein

OLG Frankfurt
Beschluss vom 28.04.2011
6 W 30/11
Markenrechtsverletzung mit hohem Angriffsfaktor



Das OLG Frankfurt hat entschieden, dass ein Streitwert von 280.000 EURO bei einer Markenrechtsverletzung durch Domainnamen und AdSense-Werbung angemessen sein kann.

Eine Rechtsanwaltskanzlei hatte die streitgegenständliche Marke als Domainnamen benutzt, um angeblich durch den Markeninhaber geschädigte Anleger als Mandanten zu werben und auch AdWords-Werbung geschaltet. Das Gericht hat im vorliegenden Fall einen großen Angriffsfaktor bei dieser Markenrechtsverletzung bejaht und kommt so zu dem Ergebnis, dass der Streitwert angemessen ist.

Aus den Entscheidungsgründen:

"Auch der Angriffsfaktor ist erheblich. Die beklagte Rechtsanwaltsgesellschaft hat durch eine entsprechende AdWord-Werbung und innerhalb der Domain „....de“ den markenrechtlich geschützten Namen der klagenden Bank dazu benutzt, neue Mandanten zu gewinnen, um für diese etwaige Ansprüche aus Anlagegeschäften gegen die Klägerin geltend zu machen. Zwar ist durch dieses Verhalten die Herkunftsfunktion der Klagezeichen nicht nachhaltig beeinträchtigt worden, da der angesprochene Verkehr diese Zeichen letztlich richtig, nämlich der Klägerin, zugeordnet hat. Gleichwohl war die beanstandete Verwendung der Klagezeichen im Rahmen der Mandantenwerbung geeignet, das Ansehen der Klägerin bei alten und potentiellen neuen Kunden nachhaltig zu schädigen, da auf diese Weise eine Vielzahl von Internetnutzern, die am Angebot der Klägerin interessiert waren, gewissermaßen abgefangen und auf die Seite der Beklagten, die sich kritisch mit der Klägerin befasst, umgeleitet werden konnten. Daher hätte insbesondere eine Fortsetzung des angegriffenen Verhaltens die geschäftlichen Interessen der Klägerin nachhaltig beeinträchtigen können; dies rechtfertigt den vom Landgericht festgesetzten Gesamtstreitwert für den Rechtsstreit."