KG Berlin: Hinweis "gew." in der Anzeige eines Immobilienmaklers nicht ausreichend um auf Gewerblichkeit hinzuweisen
Kammergericht Berlin
Beschluss vom 29.01.2019
5 W 167/18
Das Kammergericht Berlin hat im Rahmen eines Ordnungsmittelverfarens entschieden, dass der Hinweis "gew." in der Anzeige eines Immobilienmaklers nicht ausreichend ist, um hinreichend auf die Gewerblichkeit des Angebots hinzuweisen. Vorzugsweise sollte nach Ansicht des Gerichts der Hinweis "gewerblich" komplett ausgeschrieben werden.
Beschluss vom 29.01.2019
5 W 167/18
Das Kammergericht Berlin hat im Rahmen eines Ordnungsmittelverfarens entschieden, dass der Hinweis "gew." in der Anzeige eines Immobilienmaklers nicht ausreichend ist, um hinreichend auf die Gewerblichkeit des Angebots hinzuweisen. Vorzugsweise sollte nach Ansicht des Gerichts der Hinweis "gewerblich" komplett ausgeschrieben werden.