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OLG Frankfurt: Wettbewerbswidrige Irreführung durch Werbung mit "36 Monate Garantie" wenn lediglich eine Anschlussgarantie von 12-24 Monaten gewährt wird

OLG Frankfurt
Urteil vom 11.11.2021
16 U 121/21


Das OLG Frankfurt hat entschieden, dass eine wettbewerbswidrige Irreführung durch Werbung mit "36 Monate Garantie" vorliegt, wenn lediglich eine Anschlussgarantie von 12-24 Monaten nach Ablauf der Gewährleistungsfrist gewährt wird. Geklagte hatte die Wettbewerbszentrale.