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BGH: Fremdgeschäftsführer einer GmbH kann bei europarechtskonformer Auslegung Arbeitnehmer im Sinne von § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AGG sein

BGH
Urteil vom 26.03.2019
II ZR 244/17
AGG § 6 Abs. 1 Nr. 1


Der BGH hat entschieden, dass der Fremdgeschäftsführer einer GmbH bei europarechtskonformer Auslegung Arbeitnehmer im Sinne von § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AGG sein kann.

Leitsatz des BGH:

Der Fremdgeschäftsführer einer GmbH ist bei europarechtskonformer Auslegung jedenfalls insoweit als Arbeitnehmer im Sinne von § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AGG anzusehen, wie bei einer Kündigung seines Geschäftsführerdienstvertrags der sachliche Anwendungsbereich des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes über § 2 Abs. 1 Nr. 2 AGG eröffnet ist.

BGH, Urteil vom 26. März 2019 - II ZR 244/17 - OLG Hamm - LG Hagen

Den Volltext der Entscheidung finden Sie hier:

BGH: Fristlose Kündigung eines Geschäftsführeranstellungsvertrages - Kenntnis des zuständigen Gremiums der Gesellschaft für Zweiwochenfrist entscheidend

BGB § 626 Abs. 2

a) Für die Kenntnis der für die Kündigung eines Geschäftsführeranstellungsvertrages maßgebenden Tatsachen, die die Zweiwochenfrist nach § 626 Abs. 2 BGB in Lauf setzt, kommt es auf den Wissensstand des zur Entscheidung über die fristlose Kündigung berufenen und bereiten Gremiums der Gesellschaft an.

b) Die Befugnis, den Anstellungsvertrag zu kündigen, kann sowohl im Gesellschaftsvertrag als auch durch die Gesellschafter auf andere Personen übertragen werden.

c) Kenntnis liegt dann vor, wenn alles in Erfahrung gebracht worden ist, was als notwendige Grundlage für eine Entscheidung über Fortbestand oder Auflösung des Dienstverhältnisses anzusehen ist. Kennenmüssen oder grobfahrlässige Unkenntnis genügt nicht.

BGH, Urteil vom 9. April 2013 - II ZR 273/11 - OLG Düsseldorf
LG Düsseldorf

Den Volltext der Entscheidung finden Sie hier: