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LAG Niedersachsen: Exzessive private Internetnutzung am Arbeitsplatz rechtfertigt außerordentliche Kündigung ohne vorherige Abmahnung

LAG Niedersachsen
Urteil vom 31.05.2010
12 SA 875/09
private Internetnutzung am Arbeitsplatz



Leitsatz des Gerichts:
Die außerordentliche Kündigung eines langjährig beschäftigten Arbeitnehmers kann auch ohne vorangegangene einschlägige Abmahnung gerechtfertigt sein, wenn der Mitabeiter über einen Zeitraum von mehr als 7 Wochen arbeitstäglich mehrere Stunden mit dem Schreiben und Beantworten privater E-Mails verbringt - an mehreren Tagen sogar in einem zeitlichen Umfang, der gar keinen Raum für die Erledigung von Dienstaufgaben mehr lässt. Es handelt sich in einem solchen Fall um eine "exzessive" Privatnutzung des Dienst-PC.


Den Volltext der Entscheidung finden Sie hier:


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