BGH: Unzulässige Klausel in Architekten-Musterverträgen - Zugangsrecht des Architekten für fotografische oder sonstige Aufnahmen nach § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB unwirksam
BGH
Urteil vom 29.04.2021
I ZR 193/20
Zugangsrecht des Architekten
BGB § 307 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Nr. 1; UrhG § 2 Abs. 1 Nr. 4, Abs. 2, § 25 Abs. 1
Der BGH hat entschieden, dass eine Klausel in Architekten-Musterverträgen, welche ein Zugangsrecht des Architekten für fotografische oder sonstige Aufnahmen einräumt, nach § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB unwirksam ist.
Leitsatz des BGH:
Die in Musterverträgen zugunsten von Architekten verwendete Klausel
"Der Auftragnehmer ist berechtigt - auch nach Beendigung dieses Vertrags - das Bauwerk oder die bauliche Anlage in Abstimmung mit dem Auftraggeber zu betreten, um fotografische oder sonstige Aufnahmen zu fertigen."
ist gemäß § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB unwirksam, weil sie bei der gebotenen objektiven Auslegung den Vertragspartner des Architekten entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligt.
BGH, Urteil vom 29. April 2021 - I ZR 193/20 - LG Stuttgart - AG Stuttgart
Den Volltext der Entscheidung finden Sie hier:
Urteil vom 29.04.2021
I ZR 193/20
Zugangsrecht des Architekten
BGB § 307 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Nr. 1; UrhG § 2 Abs. 1 Nr. 4, Abs. 2, § 25 Abs. 1
Der BGH hat entschieden, dass eine Klausel in Architekten-Musterverträgen, welche ein Zugangsrecht des Architekten für fotografische oder sonstige Aufnahmen einräumt, nach § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB unwirksam ist.
Leitsatz des BGH:
Die in Musterverträgen zugunsten von Architekten verwendete Klausel
"Der Auftragnehmer ist berechtigt - auch nach Beendigung dieses Vertrags - das Bauwerk oder die bauliche Anlage in Abstimmung mit dem Auftraggeber zu betreten, um fotografische oder sonstige Aufnahmen zu fertigen."
ist gemäß § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB unwirksam, weil sie bei der gebotenen objektiven Auslegung den Vertragspartner des Architekten entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligt.
BGH, Urteil vom 29. April 2021 - I ZR 193/20 - LG Stuttgart - AG Stuttgart
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