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LG Dortmund: Werbung für nicht mehr mögliches Seminarangebot irreführend - ASP-Seminar durch Fahrschule

LG Dortmund
Urteil vom 13.08.2015
16 O 72/14

Das LG Dortmund hat entschieden, dass die Werbung für ein aufgrund einer Gesetzesänderung nicht mehr mögliches Seminarangebot eine wettbewerbswidrige Irreführung darstellt.

Vorliegend ging es um die Werbung einer Fahrschule für ein ASP-Seminar zum Punkteabbau. Diese sind in der alten Form seit der Punktereform ab dem 01.05.2014 nicht mehr möglich. Es dürfen nur noch sogenannte "Fahreignungs-Seminare" angeboten werden.