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LG Berlin: Werbung für Atomkraftwerke mit Fotos von Windkraftanlagen wettbewerbswidrig

LG Berlin
Urteil vom 05.05.2011
5 U 94/11
Fotos von Windkraftanlagen


Das LG Berlin hat entschieden, dass Werbung für Umwelteigenschaften von Atomkraftwerken mit Fotos von Windkraftanlagen wettbewerbswidrig ist. Die Antragsgegner haben Berufung eingelegt, so dass nun das Kammergericht Berlin über die Sache entscheiden muss.

Die vollständige Pressemitteilung des KG Berlin finden Sie hier: "LG Berlin: Werbung für Atomkraftwerke mit Fotos von Windkraftanlagen wettbewerbswidrig" vollständig lesen