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OLG Oldenburg: "Es gilt deutsches Recht" - Rechtswahlklausel in AGB eines Online-Shops wettbewerbswidrig, da Klausel nicht klarstellt, dass sich Verbraucher auf zwingenden Vorschriften des Aufenthalts

OLG Oldenburg
Beschluss vom 23.09.2014
6 U 113/14


Das OLG Oldenburg hat entschieden, dass eine Rechtswahlklausel in den AGB eines Online-Shops mit der Formulierung "Es gilt deutsches Recht" wettbewerbswidrig ist, da diese Formulierung nicht klarstellt, dass sich Verbraucher auch auf zwingende Vorschriften des Aufenthaltslandes berufen können.