LG Berlin: Vergleichsportal für Augenlaser-Behandlungen muss auf Provisionsvereinbarungen mit gelisteten Ärzten hinweisen
LG Berlin
Urteil vom 09.11.2017
52 O 15/17
Das LG Berlin hat entschieden, dass ein Vergleichsportal für Augenlaser-Behandlungen darauf hinweisen muss, dass mit den gelisteten Ärzten Provisionsvereinbarungen bestehen.
Urteil vom 09.11.2017
52 O 15/17
Das LG Berlin hat entschieden, dass ein Vergleichsportal für Augenlaser-Behandlungen darauf hinweisen muss, dass mit den gelisteten Ärzten Provisionsvereinbarungen bestehen.