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BGH: Beginn eines Totalausverkaufs muss in der Werbung nur dann angegeben werden, wenn dieser noch nicht begonnen hat

BGH
Urteil vom 30.04.2009
I ZR 68/07
Totalausverkauf
UWG § 4 Nr. 4

Leitsatz des BGH:


Der Beginn einer Verkaufsförderungsmaßnahme muss in der Werbung nur dann angegeben werden, wenn die Maßnahme noch nicht läuft.

BGH, Urteil vom 30. April 2009 - I ZR 68/07 - OLG Stuttgart
LG Stuttgart

Den Volltext der Entscheidung findn Sie hier: