LG München: Bezeichnung eines Wissenschaftlers in einem Flyer als "Gollum" kann eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts darstellen
LG München
Beschluss vom 14.11.2022
25 O 12738/22
Das LG München hat entschieden, dass die Bezeichnung eines Wissenschaftlers in einem Flyer als "Gollum" eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts darstellen kann und einen entsprechenden Unterlassungsanspruch begründet.
Beschluss vom 14.11.2022
25 O 12738/22
Das LG München hat entschieden, dass die Bezeichnung eines Wissenschaftlers in einem Flyer als "Gollum" eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts darstellen kann und einen entsprechenden Unterlassungsanspruch begründet.