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LG Hamburg: Unilver darf Becel pro.activ weiter mit dem Hinweis bewerben, dass aus wissenschaftlicher Sicht kein Hinweis auf Nebenwirkungen besteht

Wie Spiegel Online berichtet hat das LG Hamburg entschieden, dass Unilver die Margarine Becel pro.activ weiter mit dem Hinweis bewerben darf, dass aus wissenschaftlicher Sicht kein Hinweis auf Nebenwirkungen besteht. Das LG Hamburg sah in der Aussage, die in einer Pressemitteilung enthalten war, keine Tatsachenbehauptung, sondern eine EInschätzung und Bewertung die von der Meinungsfreiheit gedeckt sind. Das Gericht wies die Klage von Foodwatch ab.