LG Berlin: Unterlassungserklärung unter der Bedingung dass abmahnender Rechtsanwalt Vollmacht im Original zusendet genügt nicht
Landgericht Berlin
Beschluss vom 22.07.2016
15 O 330/16
Das LG Berlin hat entschieden, dass eine strafbewehrte Unterlassungserklärung unter der Bedingung dass der abmahnende Rechtsanwalt eine Vollmacht im Original zusendet, nicht ausreicht um die Wiederholungsgefahr auszuräumen.
Beschluss vom 22.07.2016
15 O 330/16
Das LG Berlin hat entschieden, dass eine strafbewehrte Unterlassungserklärung unter der Bedingung dass der abmahnende Rechtsanwalt eine Vollmacht im Original zusendet, nicht ausreicht um die Wiederholungsgefahr auszuräumen.