Internet World Business-Beitrag von Rechtsanwalt Marcus Beckmann - DSGVO: Lage bleibt heikel - Uneinheitliche Entscheidungen zur Abmahnfähigkeit von DSGVO-Verstößen
In Ausgabe 22/2018, S. 17 der Zeitschrift Internet World Business erschien ein Beitrag von Rechtsanwalt Marcus Beckmann mit dem Titel "DSGVO: Lage bleibt heikel - Uneinheitliche Entscheidungen zur Abmahnfähigkeit von DSGVO-Verstößen".
Siehe auch zum Thema
LG Bochum: Verstoß gegen DSGVO ist kein Wettbewerbsverstoß der von Mitbewerbern abgemahnt werden kann
LG Würzburg: Unzureichende Datenschutzerklärung nach DSGVO ist abmahnfähiger Wettbewerbsverstoß
OLG Hamburg: Verstoß gegen Vorgaben der DSGVO kann abmahnfähiger Wettbewerbsverstoß sein
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