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Internet World Business-Beitrag von Rechtsanwalt Marcus Beckmann - DSGVO: Lage bleibt heikel - Uneinheitliche Entscheidungen zur Abmahnfähigkeit von DSGVO-Verstößen

In Ausgabe 22/2018, S. 17 der Zeitschrift Internet World Business erschien ein Beitrag von Rechtsanwalt Marcus Beckmann mit dem Titel "DSGVO: Lage bleibt heikel - Uneinheitliche Entscheidungen zur Abmahnfähigkeit von DSGVO-Verstößen".

Siehe auch zum Thema
LG Bochum: Verstoß gegen DSGVO ist kein Wettbewerbsverstoß der von Mitbewerbern abgemahnt werden kann

LG Würzburg: Unzureichende Datenschutzerklärung nach DSGVO ist abmahnfähiger Wettbewerbsverstoß

OLG Hamburg: Verstoß gegen Vorgaben der DSGVO kann abmahnfähiger Wettbewerbsverstoß sein