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BGH: Ein im Ausland zulässiger Metatag kann Markenbenutzung im Inland einer primär auf das Ausland ausgerichteten Internetseite sein

BGH
Urteil vom 09.11.2017
I ZR 134/16
Resistograph
MarkenG § 14 Abs. 2

Der BGH hat entschieden, dass ein im Ausland zulässiger Metatag Inlandsbezug einer primär auf das Ausland ausgerichteten Internetseite begründen und eine Markenbenutzung im Inland darstellen kann.

Leitsatz des BGH:

Wird für eine primär auf das Ausland ausgerichtete Internetseite in zulässiger Weise ein Metatag gesetzt, der eine bessere Erreichbarkeit dieser Internetseite auch im Inland begründet, so kann das ein maßgeblicher Gesichtspunkt für die Annahme eines relevanten Inlandsbezugs einer Markenbenutzung nur sein, wenn es sich dabei um einen von dem Betreiber der Internetseite in zumutbarer Weise beeinflussbaren Umstand handelt.

BGH, Urteil vom 9. November 2017 - I ZR 134/16 - OLG Karlsruhe - LG Mannheim

Den Volltext der Entscheidung finden Sie hier: