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OLG Hamm: Werbung für Umschulung zum Berufskraftfahrer durch Bildungsträger ist keine wettbewerbswidrige Werbung für Leistungen einer Fahrschule

OLG Hamm
Urteil vom 05.07.2012
I-4 U 40/12


Das OLG Hamm hat entschieden, dass die Werbung für die Umschulung zum Berufskraftfahrer durch einen Bildungsträger keine wettbewerbswidrige Werbung für Leistungen einer Fahrschule, ohne dass eine Lizenz nach dem Fahrlehrergesetz vorliegt.