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LG Coburg: Werbung mit "Best Price Garantie" wettbewerbswidrig, wenn Produkt nicht woanders erhältlich ist oder der Kunde den Preis aufgrund Produktumbenennung nicht überprüfen kann

LG Coburg
Urteil vom 13.03.2014
1 HK O 53/13


Das LG Coburg hat wenig überraschend entschieden, dass die Werbung mit einer "Best Price Garantie" wettbewerbswidrig ist, wenn das Produkt nicht bei anderen Anbietern erhältlich ist oder der Kunde dies aufgrund einer Produktumbenennung nicht überprüfen kann.