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BGH: Betreibervergütung und widerlegliche Vermutung - Digitales Druckzentrum

BGH
Urteil vom 09.02.2012
I ZR 43/11
Digitales Druckzentrum
UrhG § 54a Abs. 2 (F: 25.7.1994), § 54c Abs. 1

Leitsatz des BGH:


Soweit Geräte, die nach ihrer Art oder ihrem Typ jedenfalls auch zur Vornahme von Vervielfältigungen zum privaten oder sonstigen eigenen Gebrauch nach § 53 Abs. 1 bis 3 UrhG (aF) bestimmt sind bzw. benutzt werden, in einer Einrichtung im Sinne von § 54a Abs. 2 UrhG aF bzw. § 54c Abs. 1 UrhG betrieben werden, löst dies die gesetzliche Vermutung aus, dass diese Geräte tatsächlich in einem Umfang zur Vornahme von Vervielfältigungen nach § 53 Abs. 1 bis 3 UrhG (aF) verwendet werden, der neben der Vergütungspflicht des Herstellers, Händlers oder Importeurs eine zusätzliche Vergütungspflicht des Betreibers dieser Geräte rechtfertigt. Dabei handelt es sich allerdings um eine widerlegliche Vermutung im Sinne des § 292 ZPO. Sie kann durch den Nachweis entkräftet werden, dass mit diesen Geräten tatsächlich keine oder nur in einem so geingen Umfang Vervielfältigungen zum privaten oder sonstigen eigenen Ge-brauch nach § 53 Abs. 1 bis 3 UrhG angefertigt worden sind, dass keine Betreibervergütung geschuldet ist.
BGH, Urteil vom 9. Februar 2012 - I ZR 43/11 - LG Stuttgart - AG Stuttgart

Den Volltext der Entscheidung finden Sie hier: