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BAG: Betriebsrat kann Internetzugang und E-Mail-Adressen für einzelne Betriebsratsmitglieder verlangen

Bundesarbeitsgericht
Beschluss vom 14. Juli 2010
7 ABR 80/08
Internetzugang Betriebsrat


Das BAG hat enschieden, dass der Betriebsrat vom Arbeitgeber die Einrichtung eines Internetzugangs und eigener E-Mail-Adressen auch für die einzelnen Betriebsratsmitglieder verlangen kann, sofern diesem Begehren berechtigte Belange des Arbeitgebers nicht entgegenstehen.

Die vollständige Pressemitteilung des BAG finden Sie hier: "BAG: Betriebsrat kann Internetzugang und E-Mail-Adressen für einzelne Betriebsratsmitglieder verlangen" vollständig lesen