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LG Lüneburg: Blacklisting von Spamversendern wettbewerbswidrig - Betriebsblockade

Das LG Lüneburg hat mit Urteil vom 27.09.2007 - 7 O 80/07 entschieden, dass ein Provider nicht berechtigt ist, einen Mail-Server per Blacklist zu sperren, auch wenn über diesen in großem Umfang Spam versendet wird. Das Gericht vergleicht die Situation mit einer wettbwerbswidrigen Betriebsblockade. Die Entscheidung ist abzulehnen. Duldet ein Mail-Server-Betreiber den rechtswidrigen Spam-Versand, so muss es Dritten möglich sein, dies wirksam zu unterbinden.

LG Lüneburg, Urteil vom 27.09.2007 - 7 O 80/07

Den Volltext der Entscheidung finden Sie hier: "LG Lüneburg: Blacklisting von Spamversendern wettbewerbswidrig - Betriebsblockade" vollständig lesen