In Ausgabe 9/22, S. 54-55 der Zeitschrift Internet World Business erschien ein Beitrag von Rechtsanwalt Marcus Beckmann mit dem Titel "DSGVO-Konform: So vermeiden Sie die größten Datenfallen" zum datenschutzkonformen Umgang mit Kundendaten.
In Ausgabe 5/22 S. 54-55 der Zeitschrift Internet World Business erschien ein Beitrag von Rechtsanwalt Marcus Beckmann mit dem Titel "Daten weg - wer muss informiert werden" zu den Informationspflichten von Unternehmen bei einer Datenpanne oder einem Cyberangriff.
Am Sonntag, den 25.08.2013 tritt die Meldepflicht bei Datenschutzverstößen durch die Verordnung (EU) Nr. 611/2013 der Kommission vom 24. Juni 2013 über die Maßnahmen für die Benachrichtigung von Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten in Kraft. Betreiber öffentlich zugänglicher elektronischer Kommunikationsdienste sind nunmehr verpflichtet, Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten den nationalen Behörden zu melden sowie ggf. auch die betroffenen Personen zu informieren.
Den vollständigen Verordnungstext finden Sie hier: