BGH: Unternehmerische Abhängigkeit durch ohne Vertrag autonom geschaffene Bezugskonzentration - Freistellung in Vertikal-GVO umfasst keine Ersatzteile
BGH
Urteil vom 06.10.2015
KZR 87/13
Porsche-Tuning
GWB § 20 Abs. 1; Vertikal-GVO Art. 4 Buchst. b Nr. iv
Leitsätze des BGH:
a) Eine ohne vertragliche Vereinbarung autonom geschaffene Bezugskonzentration kann den Tatbestand unternehmensbedingter Abhängigkeit erfüllen.
b) Die nach Art. 4 Buchst. b Nr. iv Vertikal-GVO freigestellte Verkaufsbeschränkung erfasst nicht die Lieferung von Ersatzteilen und anderen Teilen an den Abnehmer zum unveränderten Weiterverkauf.
BGH, Urteil vom 6. Oktober 2015 - KZR 87/13 - OLG Stuttgart - LG Stuttgart
Den Volltext der Entscheidung finden Sie hier:
Urteil vom 06.10.2015
KZR 87/13
Porsche-Tuning
GWB § 20 Abs. 1; Vertikal-GVO Art. 4 Buchst. b Nr. iv
Leitsätze des BGH:
a) Eine ohne vertragliche Vereinbarung autonom geschaffene Bezugskonzentration kann den Tatbestand unternehmensbedingter Abhängigkeit erfüllen.
b) Die nach Art. 4 Buchst. b Nr. iv Vertikal-GVO freigestellte Verkaufsbeschränkung erfasst nicht die Lieferung von Ersatzteilen und anderen Teilen an den Abnehmer zum unveränderten Weiterverkauf.
BGH, Urteil vom 6. Oktober 2015 - KZR 87/13 - OLG Stuttgart - LG Stuttgart
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